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Betreuungsangebote
Zu jedem Mietvertrag gehört ein Betreuungsvertrag. Der Betreuungszuschlag wird unabhängig von den Wohnkosten monatlich erhoben.
Die Stiftsleiterin steht den Bewohnerinnen / den Bewohnern in regelmäßig abgehaltenen Sprechstunden zur Verfügung. Im Bedarfsfall wird Beratung und Hilfe angeboten oder vermittelt.
Alle Wohnungen sind mit einer Notrufanlage ausgestattet. Bei Pflegebedürftigkeit bestehen gute Kontakte zu ambulanten Pflegediensten sowie Alten- und Pflegeheimen in der Nachbarschaft.
Ein Zivildienstleistender unterstützt die Bewohner durch kleinere individuelle Hilfeleistungen in besonderen Fällen.
Bewerbungen von einsatzfreudigen Zivi's und Interessenten für das freiwillige soziale Jahr, mit PKW-Führerschein, werden gern entgegengenommen.




